Information zur Rollstuhlbeförderung ab Januar 2021


Information zur Rollstuhlbeförderung ab Januar 2021

Ab Januar 2021 können wir leider keine Rollstuhlfahrten mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zusammen mit der LKK hat uns die AOK BW ein Angebot unterbreitet, das es uns nicht ermöglicht kostendeckend zu fahren.
Zum Vergleich: Im Taxi bekommen wir innerhalb des Landkreises nach dem derzeit gültigen Taxitarifvertrag mehr bezahlt als für die wesentlich aufwendigere Rollstuhlbeförderung. Ganz abgesehen von den Sondereinbauten der Fahrzeuge, die sich ebenfalls amortisieren müssen.
Der VdEK (Verband der Ersatzkassen zu dem auch Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkasse gehören) setzt bürokratische Hürden, die wir nicht erfüllen wollen und können. So sollen wir grundsätzlich die Postleitzahl des Zielortes unserer Fahrgäste angeben. Dies ist aus technischen und zeitlichen Gründen meistens nicht möglich. Den entsprechenden Passus im Vertrag hatten wir gestrichen, was vom VdEK nicht akzeptiert wurde.
Somit können wir Rollstuhlbeförderungen nur durchführen, wenn die Bezahlung durch die Fahrgäste selbst erfolgt (Bar oder Rechnung). Rechnungen oder Quittungen können Fahrgäste anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Ihr TAXI-Service DAHLKE


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